Algolagnie

Der Begriff Algolagnie leitet sich ab von den griechischen Wörtern algos für "Schmerz" und lagneia für Wollust". Der Ausdruck wurde im späten 19. Jahrhundert im klinischen Rahmen entwickelt und bezeichnet die Lust am Zufügen und Empfangen von Schmerzen. Heute gilt die Bezeichnung Algolagnie jedoch als veraltet und wurde weitestgehend durch die Bezeichnung Sadomasochismus abgelöst. Dementsprechend wurde die passive Algolagnie durch die Bezeichnung Masochismus und die aktive Variante durch die des Sadismus ersetzt. Ebenfalls als veraltet gelten heute die Ausdrücke Algophilie (griechisch Philie "Liebe") für die passive Algolagnie sowie die Bezeichnung Algomanie (griechisch Manie "Wahnsinn") für ein krankhaftes Verlangen nach Schmerz.

Interessanterweise waren die Ausdrücke Algolagnie und Sadomasochismus ursprünglich keineswegs synonym, sondern bezeichneten zwei verschiedene Konzepte zur Beschreibung der gleichen Art von Neigungen. So verwendete Krafft-Ebing bereits 1886 die Wörter Sadismus für die Lust am Zufügen und Masochismus für die Lust am Erleben von Schmerz. Dahingegen wurde der Ausdruck Algolagnie erstmals 1892 von Schrenck-Notzing verwendet um die Gesamtheit dieser beiden Neigungen zu beschreiben. Er war der Ansicht, dass die beiden Ausprägungen die zwei Pole innerhalb eines Gesamtkontinuums bilden, während die Bezeichnungen Sadismus und Masochismus eher eine strikte Trennung beider Neigungen nahelegen. Bis heute werden innerhalb des Gesamtkonzepts des Sadomasochismus beide Auffassungen vertreten.

Ebenso wie der heute synonym verwendete Begriff des Sadomasochismus gilt die Algolagnie im medizinischen Sinne als eine sexuelle Abweichung, die als eine Störung der Sexualpräferenz geführt wird. Jedoch erfüllen sexuelle Vorlieben für SM-Praktiken im Sinne einer einvernehmlich erlebten Sexualität gewöhnlich nicht die Kriterien für eine entsprechende medizinische Diagnose. Vielmehr gelten sie heute als eine zwar andersartige, aber zugleich nicht seltene Ausprägung der individuellen Sexualität. Deshalb darf eine Diagnose im Sinne einer Störung nur noch dann erfolgen, wenn der Betroffene einzig durch die Ausübung sadistischer oder sadomasochistischer Praktiken sexuelle Befriedigung erfahren kann, oder wenn er seine Sexualpräferenz selbst ablehnt und sich durch diese in seinem Leben eingeschränkt fühlt und darunter leidet.

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